Tipps und Hinweise für Behinderte und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen


Freifahrtregelung für schwerbehinderte Menschen (07.09.2011)

Ab 1. September 2011 können alle Nahverkehrszüge der DB bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden, ist einer Pressemitteilung der DB vom 21. Juni 2011 zu entnehmen.
Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die DB vereinbart, das im Sozialgesetzbuch verankerte Streckenverzeichnis für schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben. Das Streckenverzeichnis definiert den Radius von 50 Kilometer rund um den Wohnort eines schwerbehinderten Menschen, in dem er bisher kostenlos die Nahverkehrszüge der DB außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen konnte. Damit können schwerbehinderte Reisende bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB - Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn - in der 2. Klasse kostenlos fahren.
Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert. Das unentgeltliche Reisen innerhalb von Verkehrsverbünden bleibt bestehen.


Barrierefreier Zugang zur Stadtverwaltung

Mehrfach wurde beklagt, dass die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die ihren Sitz im Verwaltungsgebäude in der Theaterstraße 16 d haben, nicht barrierefrei erreicht werden können. In Abstimmung mit dem Senioren- und Behindertenbeirat wurde nun folgende Lösung gefunden (seit Juni 2008):
Alle Anliegen können an der Information im Rathaus vorgebracht werden. Wenn das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter gewünscht wird, kann vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin der Stadtverwaltung trifft sich dann mit dem Bürger im Raum 10 im Rathaus und kann dort einen Antrag entgegennehmen oder eine Beratung durchführen.
Ein entsprechendes Hinweisschild wird am Gebäude in der Theaterstraße angebracht, dass auf die Möglichkeit des barrierefreien Zuganges im Rathaus hinweist.


Behindertenparkplätze im Stadtgebiet in Baulast der Stadt Luckenwalde

Vorbemerkungen
Grundsätzlich sind nur Inhaber eines Parkausweises für Behinderte berechtigt, einen ausgewiesenen Behindertenparkplatz zu nutzen. Bürger, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, können nach den gesetzlich vorgegebenen Anforderungen, diesen beim Amt für Straßenverkehr im Landkreis Teltow-Fläming beantragen.
Hinweisen möchten wir darauf, dass Fahrzeugführer, die nicht im Besitz eines Parkausweises für Behinderte sind und einen Behindertenparkplatz nutzen, eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem sogenannten Knöllchen geahndet wird.

Standorte

Standort Beschreibung Anzahl  
Saarstraße 1 in der Parkbucht vor der
Apotheke und auf dem Parkplatz

2

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Grünstraße 14/Stadttheater im Haupteingangsbereich

2

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Theaterstraße/Parkplatz Kleiner Haag gegenüber der Hausnummer 16a

1

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Breite Straße 43 in der sogenannten Lämmergasse

1

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Baruther Straße 23 vor der Volksbank in der Parkbucht

1

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Gartenstraße 1 vor dem Sanitätshaus

1

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Gartenstraße/Parkstraße Parkplatz

1

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Parkstraße 73 vor dem Geschäft Schandert

1

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Markt 12a im Bereich der öffentlichen Toiletten

1

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Am Nuthepark hinter dem HeimatMuseum

2

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Grabenstraße 23 vor dem Sitz der ehem. Kreisverwaltung

2

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Puschkinstraße 36 a vor der AOK

1

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Puschkinstraße 52 vor DRK-Betreutes Wohnen

1

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Goethestraße 16 Personengebunden

1

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Bahnhofsplatz vor dem ehem. Postbahnhof

2

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Berliner Platz

2

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Rudolf-Breitscheid-Straße 42

1

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Jänickendorfer Straße 74 a

1

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Arndtstraße 49

1

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Straße des Friedens/Waldfriedhof vor dem Haupteingang des Friedhofs

1

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Weinberge für Fläming-Therme

3

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Heidestraße 33

1

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Dorfstraße 71 im Ortsteil Kolzenburg

1

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Zahnaer Straße/Heinrich-Zille-Straße

1

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Stadt Luckenwalde                                                   aktualisiert: 07.03.2012

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