Ab 1. September 2011 können alle Nahverkehrszüge der DB bundesweit
ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten
Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt
werden, ist einer Pressemitteilung der DB vom 21. Juni 2011 zu entnehmen.
Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die DB
vereinbart, das im Sozialgesetzbuch verankerte Streckenverzeichnis für
schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben. Das
Streckenverzeichnis definiert den Radius von 50 Kilometer rund um den Wohnort
eines schwerbehinderten Menschen, in dem er bisher kostenlos die
Nahverkehrszüge der DB außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen
konnte. Damit können schwerbehinderte Reisende bundesweit durchgängig
mit allen Nahverkehrszügen der DB - Regionalbahn (RB), Regionalexpress
(RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn - in der 2. Klasse kostenlos
fahren.
Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes
und für kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert. Das
unentgeltliche Reisen innerhalb von Verkehrsverbünden bleibt bestehen.
Mehrfach wurde beklagt, dass die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die ihren
Sitz im Verwaltungsgebäude in der Theaterstraße 16 d haben, nicht
barrierefrei erreicht werden können. In Abstimmung mit dem Senioren-
und Behindertenbeirat wurde nun folgende Lösung gefunden (seit Juni
2008):
Alle Anliegen können an der Information im Rathaus vorgebracht werden.
Wenn das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter
gewünscht wird, kann vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin der Stadtverwaltung trifft sich dann
mit dem Bürger im Raum 10 im Rathaus und kann dort einen Antrag
entgegennehmen oder eine Beratung durchführen.
Ein entsprechendes Hinweisschild wird am Gebäude in der Theaterstraße
angebracht, dass auf die Möglichkeit des barrierefreien Zuganges im
Rathaus hinweist.
Vorbemerkungen
Grundsätzlich sind nur Inhaber eines Parkausweises für Behinderte
berechtigt, einen ausgewiesenen Behindertenparkplatz zu nutzen. Bürger,
die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, können nach den
gesetzlich vorgegebenen Anforderungen, diesen beim Amt für
Straßenverkehr im Landkreis Teltow-Fläming beantragen.
Hinweisen möchten wir darauf, dass Fahrzeugführer, die nicht im
Besitz eines Parkausweises für Behinderte sind und einen
Behindertenparkplatz nutzen, eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem
sogenannten Knöllchen geahndet wird.
Standorte
| Standort | Beschreibung | Anzahl | |
| Saarstraße 1 | in der Parkbucht vor der Apotheke und auf dem Parkplatz |
2 |
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| Grünstraße 14/Stadttheater | im Haupteingangsbereich | 2 |
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| Theaterstraße/Parkplatz Kleiner Haag | gegenüber der Hausnummer 16a | 1 |
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| Breite Straße 43 | in der sogenannten Lämmergasse | 1 |
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| Baruther Straße 23 | vor der Volksbank in der Parkbucht | 1 |
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| Gartenstraße 1 | vor dem Sanitätshaus | 1 |
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| Gartenstraße/Parkstraße Parkplatz | 1 |
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| Parkstraße 73 | vor dem Geschäft Schandert | 1 |
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| Markt 12a | im Bereich der öffentlichen Toiletten | 1 |
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| Am Nuthepark | hinter dem HeimatMuseum | 2 |
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| Grabenstraße 23 | vor dem Sitz der ehem. Kreisverwaltung | 2 |
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| Puschkinstraße 36 a | vor der AOK | 1 |
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| Puschkinstraße 52 | vor DRK-Betreutes Wohnen | 1 |
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| Goethestraße 16 | Personengebunden | 1 |
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| Bahnhofsplatz | vor dem ehem. Postbahnhof | 2 |
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| Berliner Platz | 2 |
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| Rudolf-Breitscheid-Straße 42 | 1 |
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| Jänickendorfer Straße 74 a | 1 |
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| Arndtstraße 49 | 1 |
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| Straße des Friedens/Waldfriedhof | vor dem Haupteingang des Friedhofs | 1 |
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| Weinberge für Fläming-Therme | 3 |
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| Heidestraße 33 | 1 |
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| Dorfstraße 71 | im Ortsteil Kolzenburg | 1 |
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| Zahnaer Straße/Heinrich-Zille-Straße | 1 |
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Stadt Luckenwalde aktualisiert: 07.03.2012 |