Standesamt (Personenstandswesen)
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Personenstandsurkunden
Anmeldung zur Eheschließung |
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Was ist zu beachten: Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes der Braut oder des Bräutigams unabhängig davon, wo das Brautpaar heiraten möchte. Die Anmeldung zur Eheschließung bleibt sechs Monate gültig. |
Nachfolgende Unterlagen werden benötigt:
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
2. Eine der nachfolgenden Personenstandsurkunden:
| a) | Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern,
wenn die Eltern nach dem 31. 12. 1957 in den alten Bundesländern geheiratet haben. Das Familienbuch wird im Standesamt des Heiratsortes der Eltern geführt. |
| b) | Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag Diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt. |
| c) | Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern, wenn Sie im Ausland geboren wurden. Die Geburtsurkunde erhalten Sie im Standesamt Ihres Geburtsortes. Es ist eine Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher nötig. |
3. Aufenthaltsbescheinigung
Sie erhalten die Aufenthaltsbescheinigung beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie die Eheschließung am Nebenwohnsitz anmelden, benötigen Sie auch von diesem die Aufenthaltsbescheinigung. Sie darf nicht älter als sechs Monate sein.
4. Weitere Unterlagen sind erforderlich, wenn
- Sie schon einmal verheiratet waren;
- Sie Kinder unter 18 Jahren haben;
- Sie minderjährig sind;
- bei der Eheschließung Ausländer beteiligt sind;
- Sie im Ausland heiraten wollen.
Gebühren:
| Eheschließung | EUR |
| Prüfung der Ehevoraussetzungen | |
| - wenn nur deutsches Recht zu beachten ist | 40,00 |
| - wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist | 80,00 |
| Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn Antrag beim Wohnort gestellt wurde |
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| - wenn nur deutsches Recht zu beachten ist | 20,00 |
| - wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist | 30,00 |
| Vornahme der Eheschließung | |
| in den Amtsräumen - Rathaus | |
| - während der allgemeinen Öffnungszeiten | 30,00 |
| - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten | 50,00 |
| außerhalb der Amtsräume - Stadttheater | |
| - während der allgemeinen Öffnungszeiten | 60,00 |
| - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten | 80,00 |
| Saalmiete | 375,00 |
| Nebenkosten wie Sektempfang nach Vereinbarung | |
| Ausstellung einer Heiratsurkunde | 10,00 |
| Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch (angelegt in der Zeit vom 01.07.1938 bis 31.12.2008) |
10,00 |
| Auf Wunsch kann ein Stammbuch der Familie ausgewählt werden (Preis nach Angebot) |
| Ehefähigkeitszeugnis | EUR |
| Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses | |
| - wenn nur deutsches Recht zu beachten ist | 40,00 |
| - wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist | 80,00 |
| Begründung einer Lebenspartnerschaft | EUR |
| Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft | |
| - wenn nur deutsches Recht zu beachten ist | 40,00 |
| - wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist | 80,00 |
| Erneute Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft | |
| - wenn nur deutsches Recht zu beachten ist | 20,00 |
| - wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist | 30,00 |
| Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft | |
| in den Amtsräumen - Rathaus | |
| - während der allgemeinen Öffnungszeiten | 30,00 |
| - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten | 50,00 |
| außerhalb der Amtsräume - Stadttheater | |
| - während der allgemeinen Öffnungszeiten | 60,00 |
| - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten | 80,00 |
| Saalmiete | 375,00 |
| Nebenkosten wie Sektempfang nach Vereinbarung | |
| Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde | 10,00 |
Sprechzeiten zur Antragsannahme:
| Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| oder nach telefonischer Vereinbarung |
Sie möchten den Bund fürs Leben schließen? Die Kreisstadt Luckenwalde bietet Ihnen zwei wundervolle Trauorte. Über die Räumlichkeiten können Sie sich hier einen Eindruck verschaffen.
Das Standesamt befindet sich im Rathaus am Marktplatz in
Nachbarschaft der St. Johanniskirche und des Marktturmes, von dem man einen
herrlichen Ausblick auf die Stadt hat.
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Seit einigen Jahren hat sich der Trend durchgesetzt, dass auch die
standesamtliche Eheschließung in einem besonders schönen Ambiente
außerhalb der Standesämter angeboten wird. Die Stadt Luckenwalde
hat diesem Wunsch Rechnung getragen und bietet ab 2012 einen weiteren Trauort
an. Mit dem Stadttheater, das sich ebenfalls im Stadtzentrum befindet,
geben wir Ihrer Trauung eine besondere Atmosphäre und unterstreichen
die Bedeutung Ihrer Hochzeit.
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Das Theater - ein Baudenkmal der Moderne - in dem von 1991 bis 1998 umfangreiche Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, gilt als eines der schönsten Gastspielhäuser Deutschlands. Durch den expressionistischen Farb- und Formenreichtum erleben die Besucher eine Atmosphäre der besonderen Art. |
Das Haus, das 726 Sitzplätze im Saal und auf der Bühne den Platz für das Brautpaar, Trauzeugen und die Standesbeamtin bietet, kann für eine Trauung mit einer Hochzeitsgesellschaft mit mindestens 60 Personen gemietet werden.
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Unter dem Motto "im Rampenlicht" können bei der Ausgestaltung der Eheschließung besondere Wünsche von musikalischer Begleitung bis zu Lichteffekten und DIA-Show verwirklicht werden. Behindertenfreundlich eingerichtet mit Aufzug und Saalplätzen bietet das Stadttheater auch Rollstuhlfahrern die Möglichkeit des Besuchs.
Auf Wunsch können die Brautpaare im Anschluss an die Trauung im Rathaus und auch im Stadttheater einen Sektempfang geben.
Individuelle Wünsche der Brautpaare, ob es die Auswahl der Musik oder den Termin des Trau(m)tages betrifft, werden bei uns berücksichtigt.
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Wenn Sie Fragen zu den Trauorten, Terminen oder wir Interesse geweckt
haben, können Sie gerne anrufen:
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Das Standesamt stellt auf Grund seiner Personenstandsbücher folgende Personenstandsurkunden aus:
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (werden ausgestellt vom Standesamt, von dem der Ereignisfall beurkundet wurde)
beglaubigte Abschriften
Gebühren:
| Personenstandsurkunden | EUR |
| Ausstellung von Personenstandsurkunden | |
| Austellung eines beglaubigten Registerausdrucks, einer Ehe-,
Lebenspartner- schafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift eines Personenstandseintrages aus einem Altregister oder einer Übergangsbeurkundung |
10,00 |
| Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es
gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird |
5,00 |
| Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Heiratseintrag
fortgeführten Familienbuch |
10,00 |
| Auskunft und Einsichtnahme | |
| Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag | 8,00 |
| Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten | 15,00 |
| Stadt Luckenwalde | aktualisiert: 20.01.2012 |