Standesamt (Personenstandswesen)

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Anmeldung zur Eheschließung
Trauungsorte
Personenstandsurkunden



Anmeldung zur Eheschließung

Was ist zu beachten:
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes der Braut oder des Bräutigams unabhängig davon, wo das Brautpaar heiraten möchte.
Die Anmeldung zur Eheschließung bleibt sechs Monate gültig.

Nachfolgende Unterlagen werden benötigt:

1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass

2. Eine der nachfolgenden Personenstandsurkunden:
a) Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, wenn
die Eltern nach dem 31. 12. 1957 in den alten Bundesländern geheiratet haben.
Das Familienbuch wird im Standesamt des Heiratsortes der Eltern geführt.
b) Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
Diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt.
c) Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern, wenn
Sie im Ausland geboren wurden.
Die Geburtsurkunde erhalten Sie im Standesamt Ihres Geburtsortes. Es ist eine Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher nötig.

3. Aufenthaltsbescheinigung

Sie erhalten die Aufenthaltsbescheinigung beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie die Eheschließung am Nebenwohnsitz anmelden, benötigen Sie auch von diesem die Aufenthaltsbescheinigung. Sie darf nicht älter als sechs Monate sein.

4. Weitere Unterlagen sind erforderlich, wenn

- Sie schon einmal verheiratet waren;
- Sie Kinder unter 18 Jahren haben;
- Sie minderjährig sind;
- bei der Eheschließung Ausländer beteiligt sind;
- Sie im Ausland heiraten wollen.

Gebühren:
Eheschließung                                                                                                             EUR
Prüfung der Ehevoraussetzungen  
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 40,00
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00
Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen,
wenn Antrag beim Wohnort gestellt wurde
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 20,00
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 30,00
Vornahme der Eheschließung
in den Amtsräumen - Rathaus
- während der allgemeinen Öffnungszeiten 30,00
- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten 50,00
außerhalb der Amtsräume - Stadttheater  
- während der allgemeinen Öffnungszeiten 60,00
- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten 80,00
Saalmiete 375,00
Nebenkosten wie Sektempfang nach Vereinbarung
Ausstellung einer Heiratsurkunde 10,00
Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch
(angelegt in der Zeit vom 01.07.1938 bis 31.12.2008)
10,00
Auf Wunsch kann ein Stammbuch der Familie ausgewählt werden (Preis nach Angebot)

Ehefähigkeitszeugnis                                                                                                 EUR
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 40,00
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist                                                               80,00

Begründung einer Lebenspartnerschaft                                                                    EUR
Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 40,00
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00
Erneute Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 20,00
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 30,00
Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft
in den Amtsräumen - Rathaus
- während der allgemeinen Öffnungszeiten 30,00
- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten 50,00
außerhalb der Amtsräume - Stadttheater
- während der allgemeinen Öffnungszeiten 60,00
- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten 80,00
Saalmiete 375,00
Nebenkosten wie Sektempfang nach Vereinbarung
Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde 10,00

Sprechzeiten zur Antragsannahme:
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung



Trauungsorte in Luckenwalde

Sie möchten den Bund fürs Leben schließen? Die Kreisstadt Luckenwalde bietet Ihnen zwei wundervolle Trauorte. Über die Räumlichkeiten können Sie sich hier einen Eindruck verschaffen.

Das Standesamt befindet sich im Rathaus am Marktplatz in Nachbarschaft der St. Johanniskirche und des Marktturmes, von dem man einen herrlichen Ausblick auf die Stadt hat.
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Das Trauzimmer im Erdgeschoss stellt einen familiären Rahmen für Ihre Trauung und Platz für 45 Gäste bereit. Für die musikalische Umrahmung steht ein Klavier zur Verfügung.

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[Image] Seit einigen Jahren hat sich der Trend durchgesetzt, dass auch die standesamtliche Eheschließung in einem besonders schönen Ambiente außerhalb der Standesämter angeboten wird. Die Stadt Luckenwalde hat diesem Wunsch Rechnung getragen und bietet ab 2012 einen weiteren Trauort an. Mit dem Stadttheater, das sich ebenfalls im Stadtzentrum befindet, geben wir Ihrer Trauung eine besondere Atmosphäre und unterstreichen die Bedeutung Ihrer Hochzeit.

[Image] Das Theater - ein Baudenkmal der Moderne - in dem von 1991 bis 1998 umfangreiche Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, gilt als eines der schönsten Gastspielhäuser Deutschlands. Durch den expressionistischen Farb- und Formenreichtum erleben die Besucher eine Atmosphäre der besonderen Art.

Das Haus, das 726 Sitzplätze im Saal und auf der Bühne den Platz für das Brautpaar, Trauzeugen und die Standesbeamtin bietet, kann für eine Trauung mit einer Hochzeitsgesellschaft mit mindestens 60 Personen gemietet werden.

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Unter dem Motto "im Rampenlicht" können bei der Ausgestaltung der Eheschließung besondere Wünsche von musikalischer Begleitung bis zu Lichteffekten und DIA-Show verwirklicht werden. Behindertenfreundlich eingerichtet mit Aufzug und Saalplätzen bietet das Stadttheater auch Rollstuhlfahrern die Möglichkeit des Besuchs.

Auf Wunsch können die Brautpaare im Anschluss an die Trauung im Rathaus und auch im Stadttheater einen Sektempfang geben.

Individuelle Wünsche der Brautpaare, ob es die Auswahl der Musik oder den Termin des Trau(m)tages betrifft, werden bei uns berücksichtigt.

[Image] Wenn Sie Fragen zu den Trauorten, Terminen oder wir Interesse geweckt haben, können Sie gerne anrufen:
Frau Sarina Rath 03371 672-251
Frau Karin Semmler                       03371 672-214
Fax-Nr.: 03371 672-432
E-Mail: standesamt@luckenwalde.de      

 



Personenstandsurkunden

Das Standesamt stellt auf Grund seiner Personenstandsbücher folgende Personenstandsurkunden aus:

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (werden ausgestellt vom Standesamt, von dem der Ereignisfall beurkundet wurde)

beglaubigte Abschriften

Gebühren:
Personenstandsurkunden                                                                                           EUR
Ausstellung von Personenstandsurkunden
Austellung eines beglaubigten Registerausdrucks, einer Ehe-, Lebenspartner-
schafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift eines
Personenstandseintrages aus einem Altregister oder einer Übergangsbeurkundung
10,00
Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig
beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird
5,00
Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten
Familienbuch
10,00
Auskunft und Einsichtnahme
Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag 8,00
Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakten 15,00



Stadt Luckenwalde aktualisiert: 20.01.2012

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