Fördermöglichkeiten


Förderung privaten Engagements

Einen Schwerpunkt des Stadtumbaus bildet die Aktivierung von privatem Engagement zur Stabilisierung und Aufwertung der Stadt insgesamt. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Ost" wird dieses Engagement privater Bauherren durch Gewährung von Fördermitteln unterstützt. Grundlage ist in allen Fällen ein schriftlicher Antrag an die Stadt Luckenwalde bzw. die anderen genannten Institutionen. Weiterhin ist die Vorlage von Planungsunterlagen bzw. Maßnahmebeschreibungen und die Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem beauftragten Stadtumbau- / Sanierungsträger notwendig. Maßnahmen, die vor Abschluss einer jeweiligen vertraglichen Vereinbarung beauftragt oder begonnen wurden, werden bei der Förderung prinzipiell nicht berücksichtigt (Förderschädlichkeit). Neben direkten Zuschüssen erfolgt eine Förderung auch indirekt über die Gewährung von zinsvergünstigten Darlehen bzw. die Möglichkeit der steuerlichen Vergünstigung von Investitionen im Gebäudebestand.

(Beratung: Stadtplanungsamt - Sanierungsstelle bzw. beim Stadtumbauträger BIG-STÄDTEBAU)

1. Förderung von Wohneigentumsbildung, Eigenheimzulage und KfW-Darlehen

Flyer- Wohneigentumsbildung

Zu Hause in der SadtAufgrund der deutlichen Förderung von Erneuerungs- und Investitionsvorhaben im Bereich der Innenstädte und an Bestandsgebäuden im Bereich der Altbausubstanz existieren zahlreiche neu aufgelegte Förderprogramme zur Wohneigentumsbildung sowie zur Förderung von eigengenutztem Wohnungsbau in Bestandsgebäuden. Eine Förderung erfolgt vor allem für den Erwerb und die Sanierung von Gebäuden oder Eigentumswohnungen für Familien, die sich für ein Wohnen in einem Bestandsgebäude entscheiden. Diese Programme werden durch das Land Brandenburg, vertreten durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) betreut.

Weitere Möglichkeiten, die finanziellen Lasten einer Gebäudesanierung zu verringern, bieten u.a. die zinsvergünstige Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau ("KfW-Darlehen", Beratung durch alle Banken) oder das "Eigenheimzulagengesetz" (Beratung durch Steuerberater und das Finanzamt).

2. Förderung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohngebäuden:

3. Förderung des Rückbaus von dauerhaft leerstehenden Wohnungen und Gebäuden:

Förderung des RückbauAbriss

4. Indirekte Förderung von baulichen Investitionen in innerstädtischen Bereichen:


Stadt Luckenwalde aktualisiert: 09.08.2011

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