Richtlinie zur Förderung
von selbst genutztem Wohneigentum
in Innenstädten
(WohneigentumInnenstadtR),
Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und
Raumordnung vom 2. Februar 2007
Ziel des Programms
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung für private Haushalte
gewährt das Land Brandenburg Zuschüsse für die Bildung
von innerstädtischem Wohneigentum. Die Förderung dient der
Stärkung von Innenstädten, der Schaffung und Erhaltung
sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Schaffung von
familien- und altersgerechten Wohnformen sowie der Umsetzung
von ökologischen Anforderungen an das Bauen.
Wo wird gefördert?
Die Zuschüsse werden zur Unterstützung der Stadterneuerung
und des Stadtumbaus in der dargestellten Gebietskulisse
Vorranggebiet Wohnen eingesetzt. Die Sanierungsgebiete
Zentrum, Innenstadt und Petrikirchplatz liegen in diesem
Fördergebiet.
Wer wird gefördert?
· Private Personen und Haushalte, die Wohnungen in
innerstädtischen Quartieren zur Selbstnutzung als Eigentümer
erwerben oder bauen
· Investoren, die innerörtliche Bestandsgebäude herrichten
oder einen Neubau als Lückenschließung zur Beseitigung
städtebaulicher Missstände errichten, mit dem Ziel der
Veräußerung
als selbst genutztes Wohneigentum
(Anschubfinanzierung).
Es gelten Einkommensgrenzen:
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|
Geringverdiener: |
| · Für den Bauherren
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70.000 EUR |
50.000 EUR |
| · Für den (Ehe) Partner |
50.000 EUR |
25.000 EUR |
| · Für jede weitere Person |
30.000 EUR |
15.000 EUR |
(Summe der positiven Einkünfte der letzten zwei Kalenderjahre
vor Antragstellung)
Was und wie wird gefördert?
Private Personen und Haushalte können für:
· den Erwerb von Bestandsimmobilien, wenn die damit
verbundenen Kosten für die Modernisierung und
Instandsetzung mind. 500 EUR/m2 Wohnfläche betragen,
· den Um- und Ausbau sowie Erweiterung eines
bestehenden Gebäudes,
· den Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer
Eigentumswohnung, insbesondere zur Baulückenschließung,
· die Schaffung einer zweiten Wohnung für Haushaltsangehörige
in Verbindung mit der Hauptwohnung,
· die ausschließliche behindertengerechte Anpassung von
vorhandenem Wohneigentum nach DIN 18025
folgende Zuschüsse erhalten:
a) Erwerb und Bau:
Grundförderung 12.000 EUR
Maßnahmen im Bestand 12.000 EUR
Kinder 5.000 EUR je Kind
Schwerbehinderte 5.000 EUR
Bonus Geringverdiener 5.000 EUR
b) behindertengerechte Anpassung: max. 18.000 EUR
c) Aus- und Umbau sowie Erweiterung bis zu 10.000 EUR
(2.Wohnung max. 50% der Gesamtkosten)
Investoren können
Baudarlehen erhalten von bis zu
· 500 EUR je Quadratmeter Wohnfläche bei Maßnahmen im
Gebäudebestand
· 350 EUR je Quadratmeter Wohnfläche bei Neubaumaßnahmen
· zuzüglich bis zu 100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche bei
Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN 18025
Diese Baudarlehen sind 3 Jahre zins- und tilgungsfrei. Danach
gelten die Kapitalmarktkonditionen. Nach Verkauf der Wohnungen
sind die Darlehen zurückzuzahlen.
Förderbeispiel für Luckenwalde (Privathaushalt)
Bestandserwerb im Sanierungsgebiet Luckenwalde
Ehepaar mit 2 Kindern
Einkünfte 2005 und 2006 zusammen unter 120.000 EUR
Kosten
(fiktives Beispiel)
Haus mit Grundstück 55.000 EUR
Modernisierung und Instandsetzung 100.000 EUR
Nebenkosten 5.000 EUR
Gesamtkosten 160.000 EUR
Finanzierung
(fiktives Beispiel)
ILB-Zuschuss Grundförderung 12.000 EUR
Bestandsbonus 12.000 EUR
2 Kinder 10.000 EUR
Eigenleistung (mind. 15%, davon 2/3 Bargeld) 24.000 EUR
Finanzierung KfW-Mittel 102.000 EUR
Zuschüsse und Finanzierung 160.000 EUR
Was ist noch zu beachten?
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht
nicht. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn (dazu zählt auch
der Erwerb) ist förderschädlich.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie trat am 1. Januar 2007 in Kraft und ist bis
zum 31. Dezember 2008 befristet.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
InvestitionsBank des Landes Brandenburg
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Tel.: 0331 660-1322
Fax: 0331 660-1491
E-Mail: immo-kunden@ilb.de
Internet: http://www.ilb.de
../flyer_10.pdf
Stadtplanungsamt
Ansprechpartner
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